Blog: Galaxyweb trägt nun das Swiss Hosting Label

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Galaxyweb trägt nun das Swiss Hosting Label

Galaxyweb trägt nun das Swiss Hosting Label

  • Freitag, 26. Mai 2023
  • 614 Wörter
  • 3 Minuten

Managed Service Provider gibt es viele, aber nur die wenigsten davon garantieren nebst der Datenhaltung in der Schweiz auch echte Schweizer Rechtssouveränität und Datenschutzkonformität.

Das Internet ist heutzutage ein unverzichtbarer Bestandteil unseres täglichen Lebens. Wir nutzen es für die Suche nach Informationen, zum Kommunizieren mit anderen Menschen und natürlich auch für den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen. Aufgrund der Vielzahl an Anbietern ist es jedoch oft gar nicht so einfach, die richtige Wahl zu treffen. Insbesondere bei IT-Dienstleistern ist eine gründliche Recherche unabdingbar, da hier oftmals hohe Kosten und Rechtsfolgen entstehen können.

Inhaltsverzeichnis


Schweizer Daten gehören in die Schweiz

Einer der wichtigsten Faktoren bei der Auswahl eines Service Providers ist die Frage nach der Datensicherheit und Souveränität. Vor allem Unternehmen müssen sich im Klaren sein, dass ihre Kundendaten in sicheren Händen sind. Schliesslich handelt es sich hierbei um sehr sensible Informationen, die in falsche Hände geraten können. Insofern sollte man bei der Auswahl des passenden Anbieters besonders darauf achten, dass dieser über einen sehr guten Ruf verfügt und zufriedene Kunden hat.

Nebst diesen Faktoren ist entscheidend, dass der Managed Service Provider nicht nur eine Datenhaltung in der Schweiz verspricht, sondern ein Unternehmen nach Schweizer Recht mit Sitz und Inhaberschaft derselben garantiert.

Besonders wenn Sie eine Website oder einen Online-Shop betrieben oder cloudbasierte Dienste in Anspruch nehmen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihre Daten nicht nur in Schweizer Rechenzentren gehostet werden, sondern das Unternehmen die Rechtssicherheiten gewährleistet. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Daten gemäss dem Schweizer Recht behandelt werden und somit bestmöglich vor fremden Rechtseinwirkungen geschützt sind. Wenn Sie dies nicht berücksichtigen, können Sie sich nicht mehr auf Ihr Grundrecht zur informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 2 Schweizer Bundesverfassung) berufen.

Wir tragen ab heute das Swiss Hosting Label

Wir sehen es als unternehmerische Pflicht, unseren Kunden den bestmöglichen Schutz der Daten zu garantieren. Dazu gehört nebst IT-Security, Hochverfügbarkeit und der Datenhaltung in Schweizer Rechenzentren auch, dass wir Ihnen die Rechtssicherheit garantieren.

«swiss hosting» ist ein juristisches Versprechen. Es besagt, dass im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens nur Schweizer Behörden Zugriff erhalten und die betroffenen Parteien gemäss Schweizer Recht behandelt werden.

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Weshalb ist ein Provider im Ausland problematisch?

Ein Internet Service Provider (ISP) mit Sitz im Ausland unterliegt nicht mehr dem Schweizer Recht und kann den Datenschutz daher nicht gewährleisten. Dies ist ein Problem, da die Schweiz strengere Datenschutzgesetze hat als viele andere Länder. Wenn ein Dienstleistungserbringer seinen Sitz im Ausland hat, bedeutet dies, dass er sich an die Gesetze des jeweiligen Landes halten muss und nicht mehr an die Schweizer Gesetze gebunden ist. Dies kann schnell dazu führen, dass der Schutz Ihrer persönlichen Daten nicht mehr gewährleistet werden kann.

Manche Internetgigangen mit Sitz im Ausland versuchen, sich das Vertrauen der Schweizer zu erschleichen, in dem sie Servern in der Schweizer Rechenzentren betreiben. Strategisch ein cleverer Schachzug, juristisch jedoch ist die Nutzung dieser Dienstleistungen nicht nur zweifelhaft, sondern in manchen Situationen und Branchen sogar untersagt.

Der Teufel steckt im Detail: doppelter Pflichtennexus

Im Juristendeutsch gibt es den sogenannten «doppelten Pflichtennexus».

Eine in einem Schweizer Tochter-Unternehmen datenverantwortliche Person muss sich nach den Gesetzen der Schweiz richten, unterliegt aber auch der Weisungspflicht durch ausländische Vorgesetzte. In der Praxis werden Daten (z.B. Kundendaten für Werbemassnahmen) häufig geteilt, auch wenn das nicht dem Datenschutzgesetz (DSG) entspricht. Es gibt nur wenige Personen, die den Wunsch hegen, das Schicksal der meisten Whistleblower zu teilen. Dies ist auch der Grund, warum es so wenige Kläger gibt.

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